Stammstrecke Heidekrautbahn: Erneute Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

18. Mai 2026

Im Rahmen des Infrastrukturprojektes „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ arbeitet die Niederbarnimer Eisenbahn-AG gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem VBB an der Reakti­vierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn zwischen Berlin-Wilhelms­ruh und dem Abzweig Schönwalde in Brandenburg. Da im Projekt zwei Bundesländer betroffen sind, die jeweils für die Planfeststellungen zustän­dig sind, wird auch die Planung in einen Berliner und einen Brandenburger Teil aufgeteilt. Infolge der ersten Auslegung bzw. Erörterungen der Pla­nungs­unterlagen im Jahr 2023 waren Anpassungen an den Unterlagen notwendig geworden. Diese wurden durch die NEB in Absprache mit den Partnern und Beteiligten vor Ort überarbeitet und Ende des vergangenen Jahres für den Berliner Planfeststellungsabschnitt fertiggestellt und an die zuständige Behörde übergeben.

Die wesentlichen Änderungen am Vorhaben betreffen die Umplanungen am neuen Bahnhof Rosenthal und darauffolgend am Bahnübergang Wil­helmsruher Damm (zweigleisig statt eingleisig), sowie die Umplanung/ Verschiebung des Haltepunkts Blankenfelde. Weiterhin wurden bestehen­de Durchlässe neu geplant. Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet und neue Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) geplant. Im Jahr 2024 wurde zudem die Biotop- und Nutzungskartierung aktualisiert. In Summe erforderte dies eine umfassende Überarbeitung sowie Neuerstellung der naturschutzfachlichen Gutachten inkl. der Eingriffsbewertung und der Ausgleichskonzeption. Es wurde auch ein Brand- und Katastrophenschutzkonzept erstellt.

Mit dem Berliner Planfeststellungsverfahren erfolgt nun vom 18.05.2026 bis zum 18.06.2026 die erneute Bürgerbeteiligung für den Berliner Abschnitt. Die Unterlagen für den Berliner Teil des Bauvorhabens werden in dieser Zeit im Internet unter www.berlin.de/sen/uvk/ mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/bekanntmachungen/ heidekrautbahn-1669612.php bereitgestellt. Ein weiterer Zugang besteht über das UVP-Portal der Länder für umweltverträglich­keitsprüfungspflichtige Vorhaben (www.uvp-verbund.de). Zusätzlich dazu erfolgt die Auslegung der Planungsunterlagen in Berlin-Pankow, und in der Gemeinde Mühlenbecker Land. Für die Einsichtnahme vor Ort wird in der Regel eine vorherige Termin­vereinbarung erbeten (alle Informationen finden sich auf der Webseite, siehe oben).

Die Ankündigung über die Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte ebenso über das Berliner Amtsblatt (Ausgabe: 76. Jahrgang Nr. 20 vom 15. Mai 2026). Dort finden sich Informationen zu den entsprech­enden Orten und Zeiten der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen, die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.

Wenn darüber hinaus Erläuterungen und Auskünfte zu den Planunterlagen gewünscht werden, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vertreterin der Niederbarnimer Eisenbahn-AG – Frau Kilian – während des Auslegungs­zeitraumes, am Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefon­nummer 030 814596399 zu informieren.

Nach der Auslegung erhält jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Bedenken und Hinweise bis zum 20.07.2026 einzureichen. Die Anhörungsbehörde legt anschließend das weitere Verfahren fest mit dem Ziel am Ende des Prozesses den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, damit die Nieder­barnimer Eisenbahn-AG ihre Baugenehmigung für das Vorhaben erhält.

Für den Brandenburger Abschnitt des Reaktivierungsvorhabens soll die Übergabe der überarbeiteten Planungsunterlagen im Herbst 2026 erfolgen.

Da sich aufgrund von Einwendungen bis zum Planfeststellungsbeschluss noch Änderungen an den Planungen ergeben können, wird erst im An­schluss an den Beschluss der endgültige Finanzierungsrahmen sowie der finale Schlussbericht der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erstellt. Nach vorläufigem Schlussbericht ist das Vorhaben zur Reaktivierung der Stammstrecke Heidekrautbahn aber bereits aus gesamtwirtschaftlicher Sicht förderfähig. Die final abgeschlossene NKU bildet dann die Grundlage der Antragsstellung für die Finanzierung über das Gemeindeverkehrs­finanzierungsgesetz (GFVG) des Bundes.