Infoveranstaltung zum Ausbau Velten-Neuruppin am 20.11.2023

Infoveranstaltung zum i2030-Projekt: Ausbau Velten-Neuruppin in Kremmen, Foto: DB Netz AG

Infoveranstaltung zum Ausbau Velten-Neuruppin am 20.11.2023 in Kremmen

Auf dem i2030-Korridor des Prignitz-Expresses wird als erstes Teilprojekt der Abschnitt Velten – Neuruppin ausgebaut. Hiermit wird ermöglicht, dass künftig zwei Züge je Stunde und Richtung auf den Linien RB 6 bzw. RB55 zwischen Hennigsdorf und Neuruppin verkehren können.

Unter anderem werden Bahnsteige verlängert, in Kremmen eine zweite Bahnsteigkante errichtet und ein zweigleisiger Begegnungsabschnitts zwischen Kremmen und Beetz-Sommerfeld geschaffen. Die Arbeiten werden genutzt, den Zugang zu den Bahnsteigen in Kremmen anzupassen und die Umsteigesituation für Park&Ride-Verkehre weiter zu verbessern.

Die Deutsche Bahn möchte in Abstimmung mit der Stadt Kremmen die Planungen für den Bereich Kremmen sowie den Zeitplan für die Baudurchführung gerne vorstellen und lädt zu einer Infoveranstaltung ein:

Termin: Montag, 20. November 2023 um 18 Uhr

Ort: Spargelhof Kremmen, Groß-Ziethener-Weg 2, 16766 Kremmen

(Ein Anmeldung vorab ist nicht notwendig.)

Für Ihre Fragen sowie Diskussionen stehen an diesem Abend zur Verfügung:

Herr Kai Protzer, Projektleiter DB Netz AG; Frau Manar Ebrahim, Projektleiterin DB Station&Service AG sowie weitere Kolleginnen und Kollegen, die für das Projekt tätig sind.

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über südlichen Berliner Innenring nach Ostkreuz starten

15.09.2023

Anfang 2023 zeichneten die Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn die Planungsvereinbarung für die Reaktivierung der historischen Potsdamer Stammbahn zwischen Griebnitzsee bis Potsdamer Platz für den Regionalverkehr. Das Gesamtkonzept des i2030-Korridors beinhaltet darüber hinaus den Ausbau des südlichen Berliner Innenrings von Schöneberg bis Ostkreuz. Damit können Züge der Potsdamer Stammbahn nicht nur in den Nord-Süd-Tunnel, sondern auch zum Umsteigeknoten Ostkreuz geführt werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung (2. Leistungsphase nach HOAI) über rund 16 Mio. Euro haben die Projektpartner zum bundesweiten „Tag der Schiene“ unterzeichnet. Die umfassenden Untersuchungen der Vorplanung laufen voraussichtlich bis 2027. Mit der unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung kann von den vereinbarten i2030-Maßnahmen nun auch das letzte große Regionalverkehrs-Projekt in die weiterführende Planung starten. 

Anlässlich des Netzwerktreffens Berlin-Brandenburg am „Tag der Schiene“ im Kaiserbahnhof Potsdam unterzeichneten Berlins Mobilitätssenatorin Manja Schreiner, Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann und Deutsche-Bahn-Konzernbevollmächtigter Alexander Kaczmarek die Finanzierungsvereinbarung für den Schienenausbau des südlichen Berliner Innenrings. Das ist notwendig, da nicht alle auf der Potsdamer Stammbahn geplanten Verkehre in den Nord-Süd-Fernbahntunnel geführt werden können. Schon heute gilt er als überlasteter Schienenweg. Stattdessen wird nun innerhalb der Vorplanung untersucht, wie Verbindungen über die „Kurve Schöneberg“ und den südlichen Berliner Innenring Richtung Berlin Ostkreuz zu führen sind. Zwischen Schöneberg und Treptow muss die Strecke dafür elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden. Halten sollen die Regionalzüge in diesem Bereich am Berliner Südkreuz sowie gegebenenfalls in Berlin-Neukölln oder alternativ Berlin Hermannstraße. Mit Reaktivierung und Erweiterung der Schieneninfrastruktur wird gleichzeitig der Ausbau des Berliner Eisenbahnnetzes weiter forciert. Darum streben die Länder Berlin und Brandenburg eine enge Abstimmung mit dem Bund an, um die weitere Planungs- und Baufinanzierung gemeinsam abzusichern. Die Umsetzung entspricht den Zielsetzungen für einen erfolgreichen Deutschlandtakt des Bundes im Bahnknoten Berlin. 

Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Wir starten mit i2030 die Planungen für eine weitere richtig große Verbesserung des Schienenverkehrs der Hauptstadtregion. Die zusätzliche Regionalverkehrsverbindung zwischen Potsdam und Berlin wird den überlasteten Schienenverkehrsknoten Berlin weiter entlasten. Das macht das Fahren auf der Schiene noch attraktiver und wird somit mehr Menschen vom ÖPNV überzeugen. Wir planen die neue Strecke der Potsdamer Stammbahn nicht nur in Nord-Süd-Richtung bis zum Potsdamer Platz, sondern auch mit einer Anbindung bis zum Bahnhof Ostkreuz über den südlichen Berliner Innenring. Das stärkt den gesamten Berliner Bahnknoten und perspektivisch auch den Deutschlandtakt. Hierfür erwarten die Länder Berlin und Brandenburg eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung durch den Bund.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Die Systementscheidung für die Regionalbahn zur Reaktivierung war die richtige Lösung für eine resiliente Gestaltung des Bahnknotens Berlin. Für den Südwestraum Brandenburgs ergeben sich mit der Einbindung in den Nord-Süd-Tunnel und über den Innenring nach Ostkreuz zusätzliche Bedienangebote, die insbesondere für die steigende Zahl der Pendlerinnen und Pendler in dieser dynamischen Region notwendig sind. Mit der Wiederinbetriebnahme der Stammbahn leisten wir einen weiteren wichtigen Baustein zur Verkehrswende. Die heute unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung zeigt, dass wir bei dem Thema dranbleiben. Weiterhin gilt, dass eine Inbetriebnahme im Jahr 2038 – dem 200. Jubiläum der Strecke – eine gute Zielmarke wäre.“ 

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Die Potsdamer Stammbahn schafft zusätzliche Kapazitäten auf der meistgenutzten Bahn-Verbindung der Hauptstadtregion Berlin-Potsdam und wird damit die Berliner Stadtbahn entlasten. Mit der zusätzlichen Elektrifizierung und dem weiteren Ausbau des südlichen Berliner Innenrings schaffen wir zusätzliche attraktive Fahrmöglichkeiten. Gleichzeitig entlasten wir den Nord-Süd-Tunnel, steigern die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Berlin spürbar und schaffen dringend benötigte Resilienzen für den wachsenden Schienenverkehr.“ 

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Wenn wir die derzeit laufende Wiederbelebung und Stärkung der Schiene aufrechterhalten wollen, muss das Schienennetz in den kommenden Jahren unbedingt wachsen. Mit der Finanzierung der i2030-Planungen verschaffen sich die Länder Berlin und Brandenburg einen Zeitvorteil beim Ausbau, den wir gemeinsam mit dem Bund für die Hauptstadtregion vorhaben. Mit der neu geplanten Einbindung über den südlichen Berliner Innenring können die Züge der Potsdamer Stammbahn flexibel nach Berlin geführt werden. Davon profitieren die Fahrgäste mit zusätzlichen Verbindungen und pünktlichen Zügen.“

Der Planungsumfang der Vorplanung für den Südlichen Berliner Innenring (Streckenabschnitt Ausbindung Berlin-Schöneberg – Berlin Ostkreuz) im Überblick:

  • durchgehende Zweigleisigkeit im gesamten Planungskorridor, außer Kurve Schöneberg
  • Elektrifizierung des gesamten Projektbereichs inkl. des Abzweigs Berlin-Neukölln – Berlin Baumschulenweg mit Oberleitung
  • Erweiterung der Verkehrsstation Berlin Südkreuz (obere Ebene) um zwei Bahnsteigkanten sowie ein Neubau in Berlin-Neukölln oder alternativ Berlin Hermannstraße
  • Einbindung in die Bestandsstrecke Berlin Ostkreuz – Berlin Schöneweide im Bereich Treptower Park
  • Bahnsteigverlängerung am Regionalbahnsteig Berlin Ostkreuz (obere Ebene) auf 220 m
  • Aufgaben innerhalb der Vorplanung sind u.a.:
    • Planung des Streckenverlaufs mit verschiedenen Untervarianten sowie der notwendigen Bauwerke und Anlagen
    • Notwendige Beräumung von Altmaterialien und Vegetationsrückschnitte zur Ermöglichung von Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen
    • Durchführung von Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen
    • Bauwerksuntersuchungen an vorhandenen Anlagen
    • Erstellung von notwendigen technischen Studien, Gutachten und Machbarkeitsanalysen
    • Mitwirkung an ggf. erforderlichen Konzepten und Analysen zur Umfeldentwicklung
    • Abstimmung von kreuzungsrelevanten Sachverhalten sowie Vorabstimmung für dafür ggf. abzuschließende Vereinbarungen
    • Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange
    • Durchführen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit

An die Vorplanung schließt sich die Entwurfsplanung (3. Leistungsphase nach HOAI) an, mit der das Planfeststellungsverfahren für das Projekt vorbereitet wird.

 

Informationsveranstaltung: Mit vereinten Kräften für die Siemensbahn

Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Informationsveranstaltung: Mit vereinten Kräften für die Siemensbahn

Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Großes Interesse an der Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Berlin, 14. September 2023

Am 14. September 2023 haben wir eine Informationsveranstaltung im Bezirk Berlin-Spandau zur Reaktivierung der historischen Siemensbahn durchgeführt.

Mehr als 260 Menschen haben sich auf den Weg in das Wernerwerk-Hochhaus gemacht, um sich persönlich über den aktuellen Stand des i2030-Bauvorhabens Reaktivierung der Siemensbahn zu informieren. Gemeinsam mit den Zuschauer:innen aus dem digitalen Webcast haben insgesamt fast 400 Interessierte die Veranstaltung verfolgt.

Verfolgten den Vortrag aufmerksam: Der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin, Alexander Kaczmarek, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, Dr. Sören Wustrow, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Verfolgten den Vortrag aufmerksam: Der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin, Alexander Kaczmarek, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, Dr. Sören Wustrow, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Begrüßt wurden die Gäste durch Manja Schreiner (Berlins Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), Thorsten Schatz (Spandauer Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Natur- und Umweltschutz) und Alexander Kaczmarek (Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn u.a. für Berlin).

Blick auf das historische Viadukt. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Blick auf das historische Viadukt. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

„Diese Veranstaltung ist ein Zeichen, dass es ernst wird“, brachte es der Konzernbevollmächtigte, Alexander Kaczmarek es auf den Punkt. Passenderweise wurde die Veranstaltung im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Siemens durchgeführt. Aus dem Saal in der 11. Etage hatte man einen großartigen Ausblick auf das Viadukt der Siemensbahn und die Verkehrsstation Wernerwerk. Noch wartet die seit 1980 nicht mehr befahrene Strecke auf die Wiederbelebung, um zukünftig den neuen Stadtteil Siemensstadt Square sowie Gartenfeld an die Berliner S-Bahn-Ring anzubinden.

Der Leiter der Projekte Siemensbahn ging zu Beginn seines Vortrags auch auf die Historie der Siemensbahn ein. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Der Leiter der Projekte Siemensbahn ging zu Beginn seines Vortrags auch auf die Historie der Siemensbahn ein. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Der Projektleiter der DB Netz AG für die Siemensbahn, Thomas Rüffer, stellte den aktuellen Stand der Planungen vor und informierte über die konkreten Bauphasen der drei Projektabschnitte. Bezüglich der Zeitschiene ließ Rüffer keinen Zweifel offen: „Dank einer akkuraten Planung gehen wir weiterhin davon aus, die Siemensbahn in 2029 wieder in Betrieb zu nehmen.“

Im Anschluss an die Projektpräsentation hatten sowohl die Gäste im Saal als auch die digital zugeschalteten Interessenten ausführlich Gelegenheit ihre Fragen zu stellen. Zahlreiche Punkte konnten durch den Projektleiter Siemensbahn direkt vor Ort beantwortet werden.

Großes Interesse am Projekt Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)
Großes Interesse am Projekt Siemensbahn: Mehr als 260 Menschen haben an der Veranstaltung teilgenommen. (Foto: SenMVKU/Vorwerk)

Von besonderem Interesse war unter anderem das Thema Lärmschutz. Hierzu erklärte Thomas Rüffer, dass die Deutsche Bahn mehrere verschiedene Schallschutzmaßnahmen (z.B. Unterschotter-Matten und Schienenschmieranlagen) zur Reduzierung von Fahrgeräuschen umsetzen wird.

Die Dokumentation der Fragen und Antworten inkl. aller weiteren Unterlagen der Veranstaltung stehen hier im BauInfoPortal bereit.

S25 Süd S-Bahnverlängerung: 1. Ideenworkshop zum neuen Bahnhof

S25 Süd S-Bahnverlängerung: 1. Verkehrsworkshop zum neuen Bahnhof, Foto: VBB

S25 Süd S-Bahnverlängerung: 1. Ideenworkshop zum neuen Bahnhof

S25 Süd S-Bahnverlängerung: 1. Verkehrsworkshop zum neuen Bahnhof, Foto: VBB
S25 Süd S-Bahnverlängerung: 1. Verkehrsworkshop zum neuen Bahnhof, Foto: VBB

Berlin, 31. August 2023

Am 31. August lud die Bürgerinitiative Pro S-Bahn Stahnsdorf e.V. zum 1. Verkehrsworkshop zur Sputendorfer Straße ins Stahnsdorfer Rathaus ein.

Mit dem Projekt i2030 soll die S-Bahn bis Stahnsdorf verlängert werden und wo heute noch eine ungenutzte Wiese liegt, soll mit dem Ausbau eine neue Station entstehen. Damit bekommt die wachsende Gemeinde, die bislang nur per Bus angebunden ist, einen eigenen S-Bahnanschluss. Bei so großen Vorhaben ist es eine gute Idee sich schon heute mit den Stahnsdorfer*innen auszutauschen, was am zukünftigen Bahnhof „Sputendorfer Straße“ alles mitbedacht werden muss. 

Über 60 Gäste komen zum 1. Verkehrsworkshop in Stahnsdorf, Foto: VBB
Über 60 Gäste komen zum 1. Verkehrsworkshop in Stahnsdorf, Foto: VBB

Über 60 Gäste kamen ins Gemeindehaus und nahmen am Workshop teil, der von Vorstandsmitglied Avo Schönbohm geleitetet wurde. Mit dabei in der Runde die Bürgermeister von Stahnsdorf Bernd Albers und Teltow Thomas Schmidt sowie i2030-Projektvertreter der Deutschen Bahn und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB).

Nach einer kurzen Projekteinführung – derzeit laufen die Untersuchung der Vorplanung – folgte ein Stärken-/Schwächen-Analyse (SWOT). In acht Arbeitsgruppe wurde das Für und Wider des S-Bahn-Projektes miteinander abgewogen.  

Folgende Kernziele wurden dabei erarbeitet:

    1. Die Mehrheit der Teilnehmer*innen wollen die S-Bahn-Verlängerung nach Stahnsdorf mit einer nachhaltigen Entwicklung des Bahnhofsumfeldes (u.a. Wohnen und Gewerbe, Bildungscampus etc.).
    2. Es wird eine aktive Bürgerbeteiligung während des gesamten Planungsprozesses sowie während des Städtebaulichen Wettbewerbs gefordert.
    3. Es soll eine möglichst große verkehrliche Entlastung in der Sputendorfer Straße während und nach der Bauphase geben.
    4. Anhand einer frühzeitigen Visualisierung des Bahnhofsumfeldes (nach Beendigung des Städtebaulichen Wettbewerbs) soll die Diskussion weitergeführt werden.
Die Ergebnisse der SWOT-Analyse wurden in 8 Arbeitsteams erarbeitet, Foto: VBB
Die Ergebnisse der SWOT-Analyse wurden in 8 Arbeitsteams erarbeitet, Foto: VBB
Die Bürgerinitiative Pro S-Bahn Stahnsdorf e.V. leitete durch den Workshop, Foto: VBB
Die Bürgerinitiative Pro S-Bahn Stahnsdorf e.V. leitete durch den Workshop, Foto: VBB

Bürgermeister Bernd Albers versprach, die Ergebnisblätter in der kommenden S-Bahn-Ausschusssitzung zu präsentieren. Darüber hinaus erhält das für den Städtebaulichen Wettbewerb von der Gemeinde Stahnsdorf beauftragte Planungsbüro die Übersichten als wichtigen Input für den anstehenden Planungswettbewerb.

Der 1. Verkehrsworkshop stellte einen Anfang mit ersten Ideen, Wünschen und Sorgen dar. Weitere Termine werden folgen. In Teltow soll es im Frühjahr 2024 zusammen mit Bürgermeister Thomas Schmidt einen Workshop für die „Iserstraße“, dem 2. neuen Halt bei der S-Bahnverlängerung der S25 Süd, geben.

Gleichzeitig bereitet die Deutsche Bahn mit den i2030-Partnern eine zeitnahe Infoveranstaltung vor, um über die aktuellen Planungen zu berichten und die Themen der Bürger*innen aufzunehmen.

Die Gemeinde Stahnsdorf engagiert sich stark für die S-Bahnverlängerung und will die Bürger*innen frühzeitig mit einbeziehen, Foto: VBB
Die Gemeinde Stahnsdorf engagiert sich stark für die S-Bahnverlängerung und will die Bürger*innen frühzeitig mit einbeziehen, Foto: VBB

Fragen und Hintergründe zu Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Fragen und Hintergründe zu Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Im Infrastrukturprojekt „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“ wird nicht nur fleißig geplant, sondern auch fleißig gerechnet. Die Nutzen-Kosten-Untersuchungen (kurz: NKU) durch einen externen Gutachter sind die Voraussetzung, um Fördermittel des Bundes für den Bau zu erhalten. Die laufenden Planungen sind wiederum Voraussetzung und Berechnungsgrundlage für die ersten groben Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Diese frühen Grobeinschätzungen sind Arbeitsstände und dienen der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind. Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen projektbegleitend im Rahmen der Standardisierten Bewertung mit dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) als Fördergeber abgestimmt werden.

Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Für die ersten i2030-Teilprojekte liegen die Ergebnisse der Grobeinschätzungen vor: Für die Heidekrautbahn Stammstrecke, die Bahnsteigverlängerungen für den RE1, die Verlängerung der S-Bahn nach Stahnsdorf und die Siemensbahn ist nach der ersten Einschätzung eine Erreichung der Förderkriterien des Bundes wahrscheinlich. In anderen Korridoren wird derzeit gerechnet oder ist die Bewertung noch nicht gestartet. Für die S-Bahn-Verlängerung über Spandau hinaus wurde eine Variantenentscheidung getroffen (weiterhin Untersuchung der S-Bahn bis Falkensee, aber nicht mehr bis Finkenkrug). Für den Korridor Süd wurde anhand der NKU die Entscheidung getroffen, anstatt einer S-Bahn-Verlängerung nach Rangsdorf die Stärkung des Regionalverkehrs weiter zu verfolgen, da diese Lösung für die Fahrgäste attraktiver ist.

Die Betrachtungen, die Grundlage der beiden letzten Entscheidungen waren, können Sie nachfolgend herunterladen. Fragen und Hintergründe zur Nutzen-Kosten-Untersuchung haben wir weiter unten in unserem FAQ aufbereitet.

Übersicht Ergebnisse:

In der folgenden Überischt finden Sie die Ergebnisse der bisher durchgeführten NKU-Erstabschätzungen für ausgewählte Teilprojekte in unseren Korridoren.

Einführung NKU und NKI Berechnung

NKI

≤ 0

0 < NKI < 1

> 1

Einordnung und
weiteres Vorgehen

Förderfähigkeit ist nicht gegeben

  • die laufenden Kosten des ÖV-Betriebs übersteigen hier bereits den (geringen) Nutzen („volkswirschaftlicher Schaden“)
  • Projekt oder Variante wird in dieser Form nicht weiter verfolgt
  • Prüfung von Alternativen oder Auswahl einer anderen Variante

Förderfähigkeit noch nicht erreicht

  • Optimierung des Angebotskonzepts und Prüfung des Infratstrukturumfangs, gg.f Planung anpassen
  • ggf. Aufzeigen notweindiger Strukturentwicklung im Einzugsgebiet zur Verbesserung des Nutzens
  • ggf. Maßnahmen als Planungsvorrat (Umsetzung bei veränderten Rahmenbedingungen)

Förderfähigkeit ist gegeben

  • Projekt wird vorangetrieben

Ein NKI von 0,5 würde z.B. erfordern, dass sich der Nutzen etwa verdoppelt oder die Kosten etwa halbieren müssten, um die Fortführung des PRojekts rechtfertigen zu können

Stand der bisher durchgeführten NKU-Erstabschätzungen in i2030-Teilprojekten

Korridor

NKU-Planfall

Planungsphase

akt. NKI

Anmerkungen

West

Fernbahnausbau Spandau – Nauen

S-Bahn Verlängerung Spandau – Falkensee und Falkenseer Chaussee

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

*

 

>1

 

Ausbau Fernbahn in BSWAG aufgenommen
(vordringlicher Bedarf)

Variante S-Bahn Falkensee – Finkenkrug
wird nicht weiterverfolgt wegen NKI < 0

Nord-West

Ausbau Prignitz-Express
Velten – Neuruppin (PEX Nord)

Berlin-Einbindung RE6 & RB55 (PEX Süd) + Verlängerung S-Bahn nach Velten

Elektrifizierung
Wittenberge – Hennigsdorf

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 1/2
Grundlagenermittlung/Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

*

 

>1

 

**

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

 

Aktuell: Finanzierungsvereinbarung Lph. 2-4 geschlossen

Nord
(inkl. S-Bahn-
Maßnahme)

Stammstrecke Heidekrautbahn

Heidekrautbahn via Nordbahn
nach Gesundbrunnnen

10-Min-Takt S-Bahn Frohnau – Oranienburg und Bahnhof Birkenwerder

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf
Wartenberg – Karower Kreuz – Bucher Str.
(Nahverkehrstangente Nord)

Turmbahnhof Karower Kreuz

Lph. 3 + 4
Entwurfs-/ Genehmigunsplanung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 1 Grundlagenermittlung

Lph. 2 Vorplanung

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

>1

 

Abstimmungen mit BDMV aufgenommen

Optimierung der Planung

Vorplanung beginnen

 

 

West-Ost

RE1 Bahnsteigsverlängerungen

2. Baustufe (Verlängerung 7 Stationen) Lph. 3 Entwurfsplanungen
3. Baustufe (Verlängerung 4 Stationen) Lph. 0.1 Grundlagenermittlung

>1

1. Baustufe in Betrieb; 2.+3. Baustufe:
Abstimmung mit dem BMDV aufgenommen

Süd-Ost

Ausbau Lübbenau – Cottbus

Umbau Nordeinfahrt
Königs Wusterhausen

Lph. 4 Genehmigungsplanung

Lph. 6 Ausschreibung

 

 

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Im Rahmen InvKG keine NKU erforderlich

Süd

S-Bahn Verlängerung Rahnsdorf

Lph. 2 Vorplanung

<0

 

Neuausrichtung der Planung,
Stärkung Regionalverkehr

Süd-West

S-Bahn Verlängerung Stahnsdorf
(S 25 Süd)

Lph. 3 Entwurfsplanung

>1

 

 

Siemensbahn

Reaktivierung Siemensbahn

Lph. 2 Vorplanung

>1

 

 

* Erstbewertung im Gutachten Deuschlandtakt, für BSWAG erfolgt die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit durch das BMDV mit dem dafür vorgesehenen Verfahren
** Vereinfachtes Verfahren ohne Berechnung eines Nutzen-Kosten-Indikators ggf. sogar Entfall von NKU-Nachweis bei Elektrifizierungs-Maßnahmen

häufig gestellte Fragen (FAQ):

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (kurz: NKU) ist eine Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt wird. Infrastrukturprojekte wie i2030 werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Für diese Gelder sind nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Größere Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden daher bundesweit einheitlich mit der Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr Version 2016+ bewertet. Diese „Anleitung“ wurde im Sommer 2022 überarbeitet und steht beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebswirtschaftliche Bewertung für ein Unternehmen, sondern um eine volkswirtschaftliche Betrachtung der Projekte, die auch den Nutzen für die Gesellschaft mitberücksichtigt.

Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme (z.B. Streckenausbau zur Taktverdichtung) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich Einwohner- und Pendlerzahlen gemäß offiziellen Prognosen künftig entwickeln. Die Untersuchungen zu i2030 basieren derzeit noch auf dem Prognosejahr 2030. Auch Entwicklungsgebiete (z.B. Quartiere mit neuen Wohnungen) werden berücksichtigt.

Das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird im Mit- und Ohnefall gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können.

Bei der Entwicklung der Nachfrage im ÖPNV wird nicht nur die auszubauende Strecke betrachtet, sondern alle relevanten weiteren Relationen. Vereinfacht gesagt ist etwa bei einer Taktverdichtung der S-Bahn in parallel verkehrenden Buslinien mit einem Nachfragerückgang zu rechnen, während bei Zubringerlinien zur S-Bahn die Nachfrage steigt.

Die verschiedenen Effekte müssen zur Herstellung der Vergleichbarkeit teilweise monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden.

Bewertet werden u. a.:

    • Reisezeit im ÖPNV
    • Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
    • PKW-Betriebskosten
    • ÖPNV-Betriebskosten
    • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
    • CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
    • Lärm
    • Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst

Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan

Prinzip der standartisierten Bewertung, Grafik Interplan

Kurz gesagt: Eine NKU ist erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung im jeweiligen Korridor bzw. Teilprojekt abgeschlossen und wird anschließend auf www.i2030.de veröffentlicht.

Ausführlich: Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach erste Grobabschätzungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt.

Einmal bewertet und in die Schublade gelegt gibt es bei der NKU nicht. Es handelt sich vielmehr um einen iterativen Prozess, der erst kurz vor Baubeginn (und manchmal sogar erst während des Baus) abgeschlossen wird.

So werden die Kosten für die Infrastruktur (die als Kapitaldienst und Unterhaltungskosten in die Bewertung eingehen) ausgehend von einer ersten Grobschätzung mit zunehmendem Planungsfortschritt (siehe auch Tagebucheintrag) belastbarer. Erkenntnisse aus der Planung, Änderungen im Rahmen der Planfeststellung, neu hinzugekommene oder verworfene Varianten zum Verkehrsangebot oder anderweitig geänderte Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern. Eine frühe Grobeinschätzung, wie sich jetzt überwiegend durchgeführt wird, dient der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind.

Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) abgestimmt werden. Da wir dieser Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nicht vorgreifen können sowie auf Grund der zuvor geschilderten Unsicherheiten, werden diese Arbeitsstände nicht veröffentlicht.

Abgeschlossene Nutzen-Kosten-Untersuchungen (erforderlich ist dafür ein Abschluss der Genehmigungsplanung) werden selbstverständlich unter www.i2030.de veröffentlicht. Wir sind mit i2030 auch angetreten, einen frühzeitigen und transparenten Dialog mit der Fachöffentlichkeit und den Betroffenen zu führen. Sofern ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir qualitative Grobeinschätzungen veröffentlichen (siehe „Wie ist der Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen?“). Untersuchungen, die zu wesentlichen Änderungen des Projektumfangs führen, werden nach Möglichkeit ebenfalls veröffentlicht. Aktuell betrifft das die Einschätzung zur S-Bahn zwischen Blankenfelde und Rangsdorf sowie zur S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug.

Überwiegend nein. Das Investitionsvolumen für Bau und Planung aller i2030-Korridore liegt Stand 2023 bei ca. 10,6 Mrd. €. Diese Summe können die Länder Berlin und Brandenburg nicht allein aufbringen, sondern sind für alle größeren Maßnahmen auf Fördermittel des Bundes, vorwiegend aus dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Damit die Umsetzung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss zwingend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt (Nutzen-Kosten-Indikator >1) mit sich bringt. Lediglich kleinere Maßnahmen oder Anpassungen im Bestandsnetz benötigen keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen, da sie in der Regel auch nicht über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können. Für Großprojekte des Bundes mit Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr werden ebenfalls Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren des Bundes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Sofern von Seiten des Bundes bereits eine positive Bewertung vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Durchführung der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.

Die von der S-Bahn zusätzlich bedienten Gebiete werden mit der Fertigstellung der Dresdner Bahn (Dezember 2025) eine sehr gute und zudem in vielen Fällen deutlich schnellere Anbindung über den Regionalverkehr aufweisen, wodurch die effektiven Verbesserungen für die Fahrgäste durch eine S-Bahnverlängerung vergleichsweise gering ausfallen. In einzelnen Relationen (u.a. Entfall Regionalverkehrshalt Dahlewitz) würde sich das Angebot und die Reisezeit sogar verschlechtern. Selbst bei starkem Strukturwachstum ist nicht mit einer deutlichen Veränderung des Ergebnisses zu rechnen, da die Nachfragesteigerungen aufgrund der künftig verbesserten Anbindung der Region im Regionalverkehr überwiegend auch von dieser aufgenommen werden würden. Damit konnte im Zuge der NKU-Betrachtungen aus volkswirtschaftlicher Sicht kein ausreichender Nutzennachweis des Projekts erbracht werden. Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strecke von Blankenfelde über Dahlewitz nach Rangsdorf für den SPNV zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Damit der Regionalverkehrshalt Dahlewitz perspektivisch für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann, sollen hier die Bahnsteige verlängert werden. Davon wird auch Rangsdorf profitieren. Genaue Festlegungen, wie der Korridor Süd in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird, werden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein. Perspektivisch ist bei einer entsprechenden Nachfrageentwicklung die Möglichkeit einer späteren S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz infrastrukturell weiterhin nicht ausgeschlossen. Die NKU zur S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Rangsdorf steht hier zum Download zur Verfügung.

Im Rahmen der Vorarbeiten für die Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Gutachter eine Grobabschätzung ausschließlich für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug vorgenommen. Hiermit sollte bewertet werden, ob die Variante der S-Bahn-Verlängerung über Falkensee hinaus bis Finkenkrug noch weiterverfolgt werden soll.

Auch unter für die S-Bahn vorteilhaften Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu, dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender Nutzen generiert werden kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.

Die Abstimmungen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahnverlängerungen von Berlin-Spandau bis Falkensee und Falkenseer Chaussee wurden aufgenommen. Genauere Erkenntnisse werden sich erst im Laufe der weiteren Bearbeitung ergeben. Im Unterschied zu Finkenkrug werden in diesem Abschnitt zusätzliche Fahrgastpotentiale erschlossen, die bislang noch nicht von schnellem schienengebundenem Nahverkehr profitieren.

Die NKU-Grobabschätzung zur S-Bahn Falkensee – Finkenkrug steht hier zum Download zur Verfügung.

Was ist eine Nutzen-Kosten-Untersuchung?

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (kurz: NKU) ist eine Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt wird. Infrastrukturprojekte wie i2030 werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Für diese Gelder sind nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Größere Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden daher bundesweit einheitlich mit der Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr Version 2016+ bewertet. Diese „Anleitung“ wurde im Sommer 2022 überarbeitet und steht beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebswirtschaftliche Bewertung für ein Unternehmen, sondern um eine volkswirtschaftliche Betrachtung der Projekte, die auch den Nutzen für die Gesellschaft mitberücksichtigt.

Was wird in der Nutzen-Kosten-Untersuchung bewertet? Welche Eingangsdaten gibt es?

Nach dem Mitfall-Ohnefall-Prinzip wird die zukünftige Entwicklung mit Umsetzung der Maßnahme (z.B. Streckenausbau zur Taktverdichtung) der Entwicklung ohne diese Maßnahme gegenübergestellt. In beiden Fällen wird berücksichtigt, wie sich Einwohner- und Pendlerzahlen gemäß offiziellen Prognosen künftig entwickeln. Die Untersuchungen zu i2030 basieren derzeit noch auf dem Prognosejahr 2030. Auch Entwicklungsgebiete (z.B. Quartiere mit neuen Wohnungen) werden berücksichtigt.

Das Verkehrsangebot und die Infrastruktur im übrigen Netz, einschließlich bereits fest beschlossener oder in Umsetzung befindlicher Maßnahmen wird im Mit- und Ohnefall gleich angesetzt, so dass die konkreten Auswirkungen der zu untersuchenden Maßnahme ermittelt werden können.

Bei der Entwicklung der Nachfrage im ÖPNV wird nicht nur die auszubauende Strecke betrachtet, sondern alle relevanten weiteren Relationen. Vereinfacht gesagt ist etwa bei einer Taktverdichtung der S-Bahn in parallel verkehrenden Buslinien mit einem Nachfragerückgang zu rechnen, während bei Zubringerlinien zur S-Bahn die Nachfrage steigt.

Die verschiedenen Effekte müssen zur Herstellung der Vergleichbarkeit teilweise monetarisiert, also in Geld umgerechnet werden. Bewertet werden u. a.:

    • Reisezeit im ÖPNV
    • Nachfrage und Einnahmen im ÖPNV
    • PKW-Betriebskosten
    • ÖPNV-Betriebskosten
    • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (Unfallzahlen)
    • CO2-Emissionen und Luftschadstoffe
    • Lärm
    • Investitionskosten für die Infrastruktur und daraus abgeleiteter Kapitaldienst
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan
Prinzip der Standardisierten Bewertung, Grafik: Intraplan

Wann sind die Nutzen-Kosten-Untersuchungen abgeschlossen? Wo werden sie veröffentlicht?

Kurz gesagt: Eine NKU ist erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung im jeweiligen Korridor bzw. Teilprojekt abgeschlossen und wird anschließend auf www.i2030.de veröffentlicht.

Ausführlich: Zur Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die einzelnen i2030-Korridore hat der VBB im Mai 2021 eine Rahmenvereinbarung mit einem Gutachterbüro geschlossen. In Abhängigkeit des Projektfortschrittes in den einzelnen i2030-Korridoren werden anschließend nach und nach erste Grobabschätzungen für die jeweiligen Korridore durchgeführt.

Einmal bewertet und in die Schublade gelegt gibt es bei der NKU nicht. Es handelt sich vielmehr um einen iterativen Prozess, der erst kurz vor Baubeginn (und manchmal sogar erst während des Baus) abgeschlossen wird.

So werden die Kosten für die Infrastruktur (die als Kapitaldienst und Unterhaltungskosten in die Bewertung eingehen) ausgehend von einer ersten Grobschätzung mit zunehmendem Planungsfortschritt (siehe auch Tagebucheintrag) belastbarer. Erkenntnisse aus der Planung, Änderungen im Rahmen der Planfeststellung, neu hinzugekommene oder verworfene Varianten zum Verkehrsangebot oder anderweitig geänderte Rahmenbedingungen können das Ergebnis verändern. Eine frühe Grobeinschätzung, wie sich jetzt überwiegend durchgeführt wird, dient der Prüfung, ob Optimierungen oder zusätzliche Variantenbetrachtungen in der weiteren Planung sinnvoll sind.

Darüber hinaus müssen die Eingangsdaten und Annahmen mit dem Förderreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) abgestimmt werden. Da wir dieser Abstimmung mit dem Fördermittelgeber nicht vorgreifen können sowie auf Grund der zuvor geschilderten Unsicherheiten, werden diese Arbeitsstände nicht veröffentlicht.

Abgeschlossene Nutzen-Kosten-Untersuchungen (erforderlich ist dafür ein Abschluss der Genehmigungsplanung) werden selbstverständlich unter www.i2030.de veröffentlicht. Wir sind mit i2030 auch angetreten, einen frühzeitigen und transparenten Dialog mit der Fachöffentlichkeit und den Betroffenen zu führen. Sofern ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir qualitative Grobeinschätzungen veröffentlichen (siehe „Wie ist der Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchungen?“). Untersuchungen, die zu wesentlichen Änderungen des Projektumfangs führen, werden nach Möglichkeit ebenfalls veröffentlicht. Aktuell betrifft das die Einschätzung zur S-Bahn zwischen Blankenfelde und Rangsdorf sowie zur S-Bahn zwischen Falkensee und Finkenkrug.

Können die i2030-Projekte auch ohne Nutzen-Kosten-Untersuchung realisiert werden?

Überwiegend nein. Das Investitionsvolumen für Bau und Planung aller i2030-Korridore liegt Stand 2023 bei ca. 10,6 Mrd. €. Diese Summe können die Länder Berlin und Brandenburg nicht allein aufbringen, sondern sind für alle größeren Maßnahmen auf Fördermittel des Bundes, vorwiegend aus dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Damit die Umsetzung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss zwingend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt (Nutzen-Kosten-Indikator >1) mit sich bringt. Lediglich kleinere Maßnahmen oder Anpassungen im Bestandsnetz benötigen keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen, da sie in der Regel auch nicht über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden können. Für Großprojekte des Bundes mit Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr werden ebenfalls Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren des Bundes im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung. Sofern von Seiten des Bundes bereits eine positive Bewertung vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Durchführung der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Blankenfelde nach Rangsdorf nicht weiterverfolgt? Was sind die Alternativen?

Die von der S-Bahn zusätzlich bedienten Gebiete werden mit der Fertigstellung der Dresdner Bahn (Dezember 2025) eine sehr gute und zudem in vielen Fällen deutlich schnellere Anbindung über den Regionalverkehr aufweisen, wodurch die effektiven Verbesserungen für die Fahrgäste durch eine S-Bahnverlängerung vergleichsweise gering ausfallen. In einzelnen Relationen (u.a. Entfall Regionalverkehrshalt Dahlewitz) würde sich das Angebot und die Reisezeit sogar verschlechtern. Selbst bei starkem Strukturwachstum ist nicht mit einer deutlichen Veränderung des Ergebnisses zu rechnen, da die Nachfragesteigerungen aufgrund der künftig verbesserten Anbindung der Region im Regionalverkehr überwiegend auch von dieser aufgenommen werden würden. Damit konnte im Zuge der NKU-Betrachtungen aus volkswirtschaftlicher Sicht kein ausreichender Nutzennachweis des Projekts erbracht werden. Die i2030-Partner haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strecke von Blankenfelde über Dahlewitz nach Rangsdorf für den SPNV zu stärken und zukunftsfähig auszubauen. Damit der Regionalverkehrshalt Dahlewitz perspektivisch für längere Züge mit mehr Sitzplatzkapazitäten genutzt werden kann, sollen hier die Bahnsteige verlängert werden. Davon wird auch Rangsdorf profitieren. Genaue Festlegungen, wie der Korridor Süd in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird, werden Gegenstand kommender Entscheidungen des i2030-Lenkungskreises sein. Perspektivisch ist bei einer entsprechenden Nachfrageentwicklung die Möglichkeit einer späteren S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Dahlewitz infrastrukturell weiterhin nicht ausgeschlossen. Die NKU zur S-Bahnverlängerung von Blankenfelde nach Rangsdorf steht hier zum Download zur Verfügung.

Warum wird die Verlängerung der S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug nicht weiterverfolgt? Wie geht es weiter?

Im Rahmen der Vorarbeiten für die Nutzen-Kosten-Untersuchung der S-Bahn Verlängerung über Berlin-Spandau hinaus wurde durch den Gutachter eine Grobabschätzung ausschließlich für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug vorgenommen. Hiermit sollte bewertet werden, ob die Variante der S-Bahn-Verlängerung über Falkensee hinaus bis Finkenkrug noch weiterverfolgt werden soll.

Auch unter für die S-Bahn vorteilhaften Annahmen wurde für den Abschnitt Falkensee bis Finkenkrug ein negativer Nutzen-Kosten-Indikator ermittelt. Investitions- und Betriebskosten der S-Bahn sowie die begrenzten verkehrlichen Wirkungen aufgrund des guten Angebotes des parallel verkehrenden Regionalverkehrs mit drei Fahrten je Stunde sowie Halt in Falkensee und Finkenkrug führen dazu, dass für die S-Bahn von Falkensee nach Finkenkrug als zusätzliches Angebot kein ausreichender Nutzen generiert werden kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Ergebnisse wurde durch den i2030-Lenkungskreis entschieden, diesen konkreten Abschnitt der S-Bahn nicht weiter zu verfolgen und dadurch die in der weiteren Bearbeitung zu untersuchenden Varianten zu reduzieren.

Die Abstimmungen zur Nutzen-Kosten-Untersuchung für die S-Bahnverlängerungen von Berlin-Spandau bis Falkensee und Falkenseer Chaussee wurden aufgenommen. Genauere Erkenntnisse werden sich erst im Laufe der weiteren Bearbeitung ergeben. Im Unterschied zu Finkenkrug werden in diesem Abschnitt zusätzliche Fahrgastpotentiale erschlossen, die bislang noch nicht von schnellem schienengebundenem Nahverkehr profitieren.

Die NKU-Grobabschätzung zur S-Bahn Falkensee – Finkenkrug steht hier zum Download zur Verfügung.

Wie ist der Stand der weiteren Nutzen-Kosten-Untersuchungen?

i2030-Maßnahmenpaket: 3. Tranche sichert Planungen im S-Bahnnetz ab

Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn

i2030-Maßnahmenpaket Berliner S-Bahn: 3. Tranche sichert Planungen für weitere Verbesserungen im S-Bahnnetz ab

Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn
Das i2030-Maßnahmenpaket will das Schienennetz für die Berliner S-Bahn erweitern und Engpässe beseitigen, Foto: Deutsche Bahn

06.07.2023

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für weitere Teilmaßnahmen zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz unterzeichnet. Zusammen mit der ersten und zweiten Tranche fördern die Länder die kommenden Projektplanungen im S-Bahnnetz nun mit insgesamt 147 Millionen Euro. Der Netzausbau für mehr Verbindungen und Kapazitätserhöhungen ist zentraler Bestandteil des Infrastrukturprojektes i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Rund 35 infrastrukturelle Vorhaben gehören zum i2030-Maßnahmenpaket „Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz“. Sie sind zur Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen, zur Verbesserung der Betriebsqualität und für die Ausweitung des 10-Minuten-Takts erforderlich. Zur Erreichung dieser Ziele schlossen die i2030-Partner im Februar 2021 eine Sammelvereinbarung ab, in der die finanzielle Absicherung der Planungen von der Vor- bis hin zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI) durch die Länder Berlin und Brandenburg geregelt ist. In dieser dritten Tranche wurden nun weitere sechs Teilmaßnahmen ergänzt und für einzelne Teilmaßnahmen aus der
1. und 2. Tranche der Planungsumfang bis zur Vorbereitung der Baudurchführung (Leistungsphase 6 nach HOAI) ausgeweitet. Für die noch offenen Teilmaßnahmen wird die Bildung weiterer Tranchen angestrebt. 

Die vertieften Planungen für den Großteil der verabredeten Maßnahmen der ersten und zweiten Tranche haben in der Zwischenzeit begonnen. Diese werden durch Ingenieurbüros erarbeitet, die im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren gebunden werden.

Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin:

„Das Berliner S-Bahnnetz ist mit täglich über 1,5 Millionen Fahrgästen eines der stärksten in ganz Deutschland. Das gemeinsame Infrastrukturprojekt i2030 macht dieses Netz fit für die Zukunft. Die dritte Finanzierungstranche schafft die Grundlagen für mehr Flexibilität und eine erhöhte Kapazität für die wichtigsten Strecken in und um Berlin. So kann die S-Bahn perspektivisch auch auf bestehenden Außenstrecken alle 10 Minuten fahren und damit noch mehr Fahrgäste transportieren.“ 

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Durch die 35 geplanten Maßnahmen verbessern wir die Leistungsfähigkeit des gesamten S-Bahn-Netzes für mehr Verlässlichkeit und eine gute Taktung. Nach den ersten beiden Tranchen mit der S5 nach Strausberg und S2 nach Bernau, schaffen wir nun die Voraussetzungen für den 10-Minutentakt auch nach Oranienburg. Davon profitieren die Brandenburger Gemeinden im Umland, insbesondere die vielen Menschen, die zwischen Berlin und Brandenburg pendeln. Gleichzeitig leisten wir mit einem noch attraktiveren S-Bahn-Angebot einen Beitrag zur Mobilitätswende und damit zum Klimaschutz.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:
„In Berlin leben mit rund 3,8 Millionen so viele Menschen wie zuletzt vor 80 Jahren. Berlin wächst und die S-Bahn wächst mit. Das Projekt i2030 macht es möglich, die Kapazitäten im eng getakteten S-Bahnnetz zu erhöhen und das Angebot nach Brandenburg hinein zu erweitern. Das sind wichtige Schritte, damit die Mobilitätswende in der Hauptstadtregion gelingt. Auch vor dem Hintergrund des Deutschlandtickets, das sich weiterwachsender Beliebtheit erfreut. 

Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):

„Mit dem i2030-Maßnahmenpaket werden schon heute wichtige Weichen für eine zukunftsfeste Berliner S-Bahn gestellt. Einerseits werden Projekte geplant, die auf wachsende Engpässe im innerstädtischen Bereich reagieren und in den kommenden Jahren mehr Platz für die Fahrgäste schaffen. Anderseits, und nicht weniger wichtig, werden auch die Außenäste betrachtet, um den steigenden Zahlen der ÖPNV-Pendler*innen noch attraktivere Angebote anzubieten, vor allem mehr 10-Minuten-Takte.“

Der Fokus der dritten Tranche liegt darauf, die Kapazitäten für zusätzliche Züge im Netz zu erhöhen. Durch neue Weichenverbindungen und zusätzliche Leit- und Sicherungstechnik können mehr Züge im vorhandenen Netz unterwegs sein. Weitere Schwerpunkte sind der Streckenausbau zur Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes auf der S1 zwischen Frohnau und Oranienburg und die Untersuchung der Erweiterung der Abstellanlage für S-Bahnzüge in Ahrensfelde.

Hintergrund Berliner S-Bahn: Die S-Bahn leistet einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt im nahegelegenen Umland. Sie ist komplett elektrifiziert und fährt vollständig mit Ökostrom. Die Fahrgäste profitieren von einem gut ausgebauten Netz und kurzen Fahrzeiten. Die S-Bahn vernetzt den Innenstadtbereich mehrmals die Stunde mit den Umlandgemeinden. Sie bringt bereits heute täglich etwa 1,5 Millionen Menschen von A nach B.

Die dritte Tranche umfasst folgende Teilmaßnahmen:

    1. Streckenausbau Frohnau – Oranienburg
    2. Erweiterung Abstellanlage Ahrensfelde
    3. Kapazitätserhöhung Ostring
    4. Kapazitätserhöhung Südring
    5. Kapazitätserhöhung Nordkreuz
    6. Kapazitätserhöhung Ostkreuz – Erkner
  1.  
  1.  

Das i2030-Maßnahmenpaket für die Berliner S-Bahn ermöglicht die Umsetzung folgender Ziele:

    • Mehr Züge: Angebotsausweitung und mehr Kapazität
    • Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auch auf Außenästen
    • Verbesserung der Pünktlichkeit und der Zuverlässigkeit
    • Erweiterung des Netzes für einen stabilen Verkehr auch bei planmäßigen Abweichungen wie Baustellen oder im Störungsfall
    • Veränderung des Modal Split zu Gunsten des ÖPNV
    • Senkung des CO2-Ausstoßes

EU fördert deutschen Ausbauabschnitt der Bahnstrecke Angermünde-Stettin

Visualisierung: Die zukünftige zweigleisige Strecke, welche durchgängig mit maximal 160 km/h befahrbar sowie elektrifiziert sein wird (Oktober 2021), Grafik: VectorVision

EU fördert deutschen Ausbauabschnitt der Bahnstrecke Angermünde-Stettin

03.07.2023

Mit dem Ausbau der Bahnstrecke zwischen Angermünde und Stettin (Szczecin) soll der grenzübergreifende Schienenverkehr zwischen der Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg und Polen weiter verbessert und ein Engpass im transeuropäischen Schienennetz beseitigt werden. Die Länder Brandenburg und Berlin beteiligen sich bereits mit jeweils 50 Millionen Euro an dem Ausbauvorhaben Angermünde – Grenze D/PL aus dem Bundesverkehrswegeplan. Jetzt schießt die Europäische Union Infrastrukturfördermittel in Höhe von 92 Millionen Euro zu.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Dass sich die EU finanziell am Ausbau der Strecke beteiligen will, ist eine sehr gute Nachricht für Brandenburg, für Polen und für Europa. Mit einer schnelleren, attraktiveren Verbindung zwischen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Metropolregion Stettin schaffen wir nicht nur neue Potenziale für die Uckermark, sondern stärken die engen wirtschaftlichen Beziehungen mit unseren polnischen Nachbarn. Das kommt insbesondere den 1,5 Millionen Menschen zugute, die in der Grenzregion leben und arbeiten. Darüber hinaus verbindet die Strecke vier große europäische Verkehrsachsen zwischen Skandinavien und dem Baltikum sowie Südosteuropa und dem Mittelmeerraum. Der gemeinsame Einsatz von Brandenburg und Berlin für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Angermünde-Stettin hat sich bezahlt gemacht. Zusammen mit dem Bund und nun auch der EU investieren wir in die Zukunft der Schiene und damit auch in den Klimaschutz.“

Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Die Zusage der EU-Mittel für den Ausbau der Schienenverbindung zwischen Berlin und Stettin verdeutlicht die große Bedeutung dieses Vorhabens im transeuropäischen Verkehrsnetz. Berlin liegt dieses Projekt am Herzen, weil es die beiden Metropolen verbindet, die nur 120 km Luftlinie auseinanderliegen, und unsere Region besser an die Uckermark und die polnische Ostsee anbindet. Für die Metropolregion Stettin bietet eine schnelle Verbindung nach Berlin auch attraktivere Umstiegsoptionen, wie etwa in Richtung München, Köln, Frankfurt oder Prag. So kann diese elektrifizierte Strecke ein klimafreundliches Mobilitätsangebot für unsere gemeinsame Deutsch-Polnische Grenzregion werden.“

Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Für Bahnkunden in der Region Berlin-Brandenburg ist die Zusage aus Brüssel eine tolle Botschaft. Pendlerinnen und Pendler aus und in Richtung Polen werden von der ausgebauten Strecke genauso profitieren wie Fahrgäste aus Berlin, die Stettin oder die Ausflugsgebiete in der Uckermark künftig klimafreundlich, schnell und bequem mit dem Zug erreichen.“

Die Ausbaustrecke Angermünde – Grenze D/PL ist ein Teil der so genannten Stettiner Bahn, ein Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan, sowie Teil des Europäischen Kernnetzkorridors Nordsee-Ostsee. Für eine Fahrzeit von 90 Minuten zwischen Berlin und Stettin wird die Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze zweigleisig ausgebaut, elektrifiziert, mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS sowie 740 Meter langen Überholgleisen ausgestattet. Ab 2026 sind die Nahverkehrszüge aus Berlin an die polnische Ostsee 20 Minuten schneller als heute.

Derzeit kann die rund 50 km lange Strecke mit höchstens 120 km/h befahren werden, künftig mit 160 km/h. Damit eine vollständige Zweigleisigkeit auf der gesamten Länge realisierbar wird und so mehr Züge eingesetzt werden können, haben die Länder Berlin und Brandenburg 2019 eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 100 Millionen Euro geschlossen. Auf gemeinsame Initiative des Bundes, der Deutschen Bahn sowie der Länder Brandenburg und Berlin konnten im zweiten Anlauf nun Fördermittel aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von 92 Millionen Euro eingeworben werden.

Mit der Elektrifizierung des Streckenabschnitts zwischen Passow und Stettin können zukünftig die heute genutzten Dieseltriebwagen ersetzt werden und erstmals elektrische Züge durchgehend von Berlin nach Stettin zum Einsatz kommen. Damit setzen die Länder Berlin und Brandenburg ihren Kurs fort, mittelfristig sämtliche Dieselfahrzeuge durch moderne und umweltfreundlichere Züge zu ersetzen.

Der Ausbau der Stettiner Bahn wird in zwei Abschnitten umgesetzt: Die Baumaßnahmen auf dem ersten, rund 19 km langen Abschnitt Angermünde-Passow laufen bereits seit 2021. Für den zweiten, rund 30 km langen Abschnitt zwischen Passow und der deutsch-polnischen Grenze wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Darüber hinaus wird innerhalb des Projektes i2030 auf der Stettiner Bahn untersucht, mit welchem infrastrukturellen Aufwand eine Verlängerung des 10-min-Taktes der S-Bahn bis Bernau möglich ist. Die Planungen sind im Maßnahmenpaket für die Berliner S-Bahn verankert und die Finanzierung für die Vorplanung in der 2. Tranche festgelegt.

Veröffentlicht vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

 

i2030-Teilprojekt S25 Süd: Vermessungen für die Vorplanung laufen

Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG

i2030-Teilprojekt S25 Süd: Vermessungen für die Vorplanung laufen

Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG
Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG

Berlin, 30. Juni 2023

Im Rahmen der geplanten Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn wird im i2030-Korridor Südwest– neben der Wiederbelebung der alten Strecke – auch der zweigleisige Ausbau zwischen den Stationen Südende und Lichterfelde Ost sowie die Verlängerung der S-Bahn um rund 4 km von der Station Teltow Stadt bis nach Stahnsdorf untersucht.

Das Teilprojekt läuft unten dem Namen S25 Süd. Es befindet sich in einer frühen Planungsphase – erst im Januar 2023 startete die Vorplanung – und doch hat das Projektteam der DB Netz AG rund um Projektleiter Marius Hertzer schon viel erreicht. „Nachdem Mitte Februar das Vermessungskonzept vom Planungsbüro einging, starteten bereits Anfang März die Vermessungsarbeiten.“, freut sich DB-Projektingenieur Jonas Stegner.

Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG
Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG

Bei der Ermittlung der Eigentümer:innen und Pächter:innen der betroffenen Flächen für den Aus- und Neubau, hat das Flächenmanagement der DB Netz tatkräftig unterstützt. Hier war die Herausforderung, dass es auf dem kurzen Streckenabschnitt ungewöhnlich viele Eigentümer:innen gibt. Auf Anhieb konnten nicht alle Eigentümer:innen über die üblichen Wege – also über entsprechende Register und Verzeichnisse – ermittelt werden. Hilfe kam durch die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow: Auf ihren Webseiten und Social-Media-Kanälen informierten sie über die anstehenden Vermessungen und dank vieler wertvoller Hinweise aus der Bevölkerung konnten viele noch unbekannte, teils neue Eigentümer:innen ermittelt werden.

Was sind die kommenden Schritte? Bis ca. Ende Juni 2023 sind die Vermesser:innen der DB Netz AG vor Ort und sammeln Daten, die in die weiteren Planungsschritte und die 3D-Modellierung einfließen. Die ersten Trassierungsentwürfe werden Mitte Juli erwartet. Parallel wird an der Ausschreibung der notwendigen Baugrunderkundungen und Kampfmittelsondierungen gearbeitet. Der Abschluss der Vorplanung ist für Mitte Juni 2024 anvisiert.

Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG
Vermessungen auf der Ausbaustrecke S25 Süd, Foto DB Netz AG

2. Bahngipfel: Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg – i2030

2. Bahngipfel Berlin-Brandenburg am 19.06.2023, Foto: VBB

Mehr Tempo für mehr Schiene: Brandenburg und Berlin wollen Initiative starten - 2. Bahngipfel bekräftigt Ausbau der Schienenprojekte in der Hauptstadtregion

19.06.2023 veröffentlicht von der Staatskanzlei Brandenburg

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner drängen auf deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bahnprojekte. Dazu wollen die beiden Länder eine gemeinsame Initiative starten. Das gaben sie heute auf dem 2. gemeinsamen Bahngipfel in der Potsdamer Staatskanzlei bekannt. Zugleich bekräftigten sie den engen Schulterschluss zum zügigen und nachhaltigen Ausbau des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion. Dazu wurde heute ein gemeinsames Abschlusskommuniqué verabschiedet, das konkrete einzelne Projekte aufführt, wie die Fortführung des Projektes i2030, die Stärkung des Wirtschafts- und Güterverkehrs auf der Schiene und die Verbindungen nach Polen insbesondere auch über die Ostbahn (siehe Anlage).

An dem Bahngipfel nahmen neben Woidke und Wegner auch Michael Theurer, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann, Berlins Verkehrssenatorin Manja Schreiner, Richard Lutz, der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes und Ute Bonde, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), teil.

Für ein deutlich höheres Tempo bei der Planung und dem Bau wichtiger Infrastrukturprojekte wollen Brandenburg und Berlin gemeinsam weiter Druck machen.

Woidke und Wegner: „Uns geht es insbesondere um die klimaneutrale Mobilität auf der Schiene. Wenn wir hier bei der Planung und der Genehmigung nicht deutlich schneller werden, werden wir der Verpflichtung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutz nicht gerecht werden. Wir wollen deutlich mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Aber dazu brauchen wir das 2. Gleis nach Stettin, den durchgängigen Ausbau der Strecke Berlin- Cottbus – Breslau, den Ausbau der Ostbahn und der Stammbahn und insgesamt den Ausbau des Berliner Bahnknotens viel schneller.

Umsetzungszeiträume von 20 Jahren und mehr sind weder wirtschaftlich noch klimafreundlich. Unsere finanziellen und personellen Ressourcen sind inzwischen überall deutlich begrenzt. Wir müssen sie effizienter einsetzen. Mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 1991 ist es in Deutschland schon einmal gelungen, Infrastruktur schneller voranzubringen. Die positiven Erfahrungen beim Ausbau der Infrastruktur in Ostdeutschland sollten wir jetzt nutzen, um wichtige Projekte bei der Bahninfrastruktur zu beschleunigen. Außerdem sollte auch für Bahnprojekte wie bereits bei den Anlagen der Erneuerbaren Energie das besondere öffentliche Interesse gesetzlich festgeschrieben werden.“

Woidke betonte: „Der Ausbau der Schieneninfrastruktur ist eine langfristige Aufgabe, die Brandenburg und Berlin gemeinsam aufgenommen haben. Mit der neuen Berliner Senatsspitze haben wir uns darauf verständigt, den klaren Kurs pro Schiene und klimaneutraler Mobilität fortzusetzen. Wir leisten unseren Teil und fordern, dass auch unsere Partner   ihren Beitrag einbringen. Die Zusammenarbeit beider Länder mit der Deutschen Bahn AG und dem VBB im Projekt i2030 hat sich bewährt. Für den Ausbau der Infrastruktur brauchen wir dringend die erforderlichen Finanzierungszusagen des Bundes. Die Länder leisten ihren Beitrag bei der Finanzierung der Planungsleistungen, darunter die 100 Millionen Euro für den Ausbau der Strecke Berlin-Stettin. Die durchgehende Finanzierung ist extrem wichtig für schnelle Realisierung der dringend benötigten Projekte. Dazu gehört auch der Ausbau der Ostbahn, die von Berlin über Brandenburg weit nach Osteuropa reichen soll. Sie ist von strategischer Bedeutung. Und das sollten endlich alle verstehen.“

Wegner sagte: „Der Ausbau klimaneutraler Mobilität und insbesondere der Schiene ist angesichts des Klimawandels von großer Bedeutung. Leider geschieht in diesem Bereich zu wenig und das, was geschieht, kommt zu spät. Der Bund muss das Tempo erhöhen – nicht nur bei den Planungen, sondern auch bei den Maßnahmen selbst. Berlin und Brandenburg stehen bereit, um gemeinsam mit der Bundesregierung die Hindernisse zu beseitigen, um eine schnellere Planung und Umsetzung möglich zu machen. Ein schnellerer Ausbau der Schiene ist auch ein Wachstumsbeschleuniger: Berlin und Brandenburg sind untrennbar miteinander verbunden. Wir sind eine gemeinsame Wachstumsregion, die durch Innovationen gute Arbeitsplätze schafft. Damit diese Wachstumsregion ihr volles Potenzial entfalten kann, benötigen wir moderne und schnelle Bahnverbindungen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die gesamte Metropolregion zusammen- und über sich hinauswächst. Das gilt auch mit Blick auf die Hunderttausenden Pendler, die täglich zwischen beiden Ländern unterwegs sind.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Michael Theurer, betonte: „Der Bund hat in dieser Legislatur entscheidende Weichenstellung für die Stärkung des Schienenverkehrs unternommen. Mit dem Deutschlandticket haben wir den Menschen in unserem Land ein attraktives und einfaches Angebot gemacht, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Insbesondere Menschen, die täglich von zwischen Berlin und Brandenburg pendeln, profitieren davon. Jetzt gilt es, auch das entsprechende Angebot zu sichern und auszubauen. Bundesseitig unterstützen wir hier u.a. mit unseren Gesetzesvorhaben zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mich freut es sehr zu sehen, dass landesseitig ebenfalls daran gearbeitet wird, die entsprechende Infrastruktur nachzuhalten. Umso wichtiger ist es, jetzt alle Vorhaben bestmöglich zu verzahnen.“

Der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn, Richard Lutz, ergänzte: „Die Bahn-Region Berlin-Brandenburg wächst kontinuierlich, bei Fahrgästen, Zugverbindungen bis hin zur Zahl der DB-Mitarbeitenden. Um diese Erfolgsgeschichte für die Schiene und den Klimaschutz fortzuschreiben, gehen wir gemeinsam das an, was wir am dringendsten benötigen: Wir modernisieren das Bestandsnetz, bauen weitere Strecken in der Region aus, entlasten damit die vollgestopften Hauptachsen und schaffen so die Grundlage für noch mehr Zugverbindungen, dichtere Takte und attraktivere Reisezeiten.“

Durch das Infrastrukturprojekt i2030 sollen insgesamt bis zu 200 Kilometer Bahnstrecke reaktiviert, neu- oder ausgebaut und bis zu 100 Stationen neu-, um- oder ausgebaut werden. Insgesamt ist dafür ein Investitionsvolumen von 10,6 Milliarden Euro vorgesehen. Bei der S-Bahn sollen mehr 10-Minuten- und bei der Regionalbahn mehr 20/30-Minuten-Takte gefahren werden sowie die Pünktlichkeit und Betriebsstabilität verbessert.

Woidke und Wegner sehen in der Einführung des Deutschlandtickets für monatlich 49 Euro zum 1. Mai 2023 einen weiteren Anreiz für Fahrgäste, die Schienenangebote aber auch Busse und Trams im ÖPNV verstärkt zu nutzen. Nach Schätzungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg konnten bislang innerhalb des VBB schon rund 800.000 Deutschlandtickets verkauft werden, davon rund 120.000 an Neukundinnen und -kunden.

 Ute Bonde, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bestätigt und unterstützt den Ansatz und die Bemühungen des Ausbaues der Schienen-Infrastruktur ausdrücklich: „Das Deutschlandticket beschert dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg aktuell viele neue Fahrgäste. Mit dem konsequenten Infrastrukturausbau können wir die Begeisterung fürs Bahnfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern im VBB-Land langfristig sichern. Der Schienenausbau ermöglicht das Angebot in den kommenden Jahren zu erweitern und das Bahnfahren noch verlässlicher, schneller und bequemer zu gestalten. Das Gemeinschaftsprojekt i2030 ist der wesentliche Schlüssel dafür“.

An dem Arbeitstreffen nahmen auch Kathrin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Florian Graf, Chef der Senatskanzlei Berlin, Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, teil.

Zu den einzelnen Projekten wird auf das Abschlusskommuniqué verwiesen.

E-Mail: presseamt@stk.brandenburg.de

Pilotprojekte in Falkensee und Brieselang umgesetzt

i2030-Wetterschutzhäuschen in Falkensee, Foto VBB

Das Schienenausbauprojekt i2030 wird sichtbarer: Pilotprojekte in Falkensee und Brieselang umgesetzt

08.06.2023

Wetterschutzhäuschen an Bahnhöfen Falkensee und Brieselang aufgewertet • Weitere Maßnahmen an anderen i2030-Stationen in Vorbereitung

Am 8. Juni wurden die aufgewerteten Wetterschutzhäuschen im neuen i2030-Design entlang des i2030-Korridors Berlin-Spandau – Nauen präsentiert. Auf Basis dieses Pilotprojektes sollen weitere Maßnahmen folgen, die insbesondere für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Stationen mit i2030-Bezug sorgen und darüber hinaus die Vorfreude auf den kommenden Schienenausbau im Regional- und S-Bahnverkehr steigern sollen.

In den meisten der i2030-Projekte laufen weiterhin vertiefte Planungen. Erste Bautätigkeiten werden allerdings erst in einigen Jahren starten. Deshalb wollen die i2030-Partner Stationen in den Korridoren mit temporären Nutzungsangeboten und detaillierten Informationstafeln aufwerten und das Projekt gleichzeitig sichtbar machen. Von diesen Verbesserungen werden die Fahrgäste im Nahverkehr profitieren. Neben der kürzlich präsentierten Lok im i2030-Design wird die Sichtbarkeit des Projektes damit weiter erhöht.

Der Startschuss für die Bahnhofsaktionen fiel in Falkensee und Brieselang. Dort wurden nun von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen entlang der Ausbaustrecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen überholte und neu folierte Wetterschutzhäuser an den jeweiligen Bahnhöfen vorgestellt. An den Stationen informieren kurze Übersichten über das Gemeinschaftsprojekt i2030 und das Ausbauvorhaben vor Ort mit zusätzlichen Gleisen für den Regional- und Fernverkehr sowie die möglichen S-Bahn-Verlängerung über Spandau hinaus.

Weitere Projekte der i2030-Aktion an den Stationen werden individuell im Austausch mit den Kommunen abgestimmt. Für die nahe Zukunft ist unter anderem die Verschönerung und Aufwertung einer Personenunterführung geplant. Finanziert werden die Maßnahmen zum Teil aus Projektgeldern und der Beteiligung der Kommunen. In das Pilotprojekt in Falkensee und Brieselang sind auch Gelder aus der CEF-Förderung, dem zentralen Förderinstrument der EU für den Ausbau von hochleistungsfähiger Infrastruktur in Europa, eingeflossen.