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Bevor es mit i2030 losging, führte der VBB gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg mit dem „ÖPNV-Konzept 2030“ zunächst eine Untersuchung zu den S-Bahn- und Regionalverkehrskorridoren in der Hauptstadtregion durch. Auf dem Verkehrsmodell basierend wurden die Bedarfe für die Zukunft im Jahre 2030 unter der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung berechnet.

Aus den vielen Handlungsfeldern einigten sich die Projektbeteiligten auf mehrere Infrastrukturprojekte, die unter dem Namen i2030 vorangetrieben werden.

Das heißt nicht, dass die anderen Infrastrukturmaßnahmen auf Eis gelegt werden.

Beim Projekt i2030 handelt es sich in erster Linie um ein Planungsprojekt für den Infrastrukturausbau des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg. Dabei untersuchen die Projektpartner in der ersten Projektphase ergebnisoffen, was, wann und wo baulich umgesetzt werden kann und welche Kosten entstehen.

Mit den angeschobenen Konzepten wird eine für die Realisierungsentscheidung notwendige Planungstiefe erreicht. Je nach Komplexität werden sich die Korridore von i2030 unterschiedlich schnell entwickeln.

Die erreichten Grundlagen erhöhen die Chancen maßgeblich, zeitnah die Mittel beim Bund als Eigentümer der DB InfraGO AG für die umzusetzenden Maßnahmen zu beantragen. Der Schienenpersonennahverkehr in der Region wird damit weiter verbessert.

Der Ausbau der Lehrter Stammstrecke parallel zur Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin – Oebisfelde ist in den „Vordringlichen Bedarf“ der Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen worden und verfügt damit über eine gesicherte Finanzierungsperspektive.

Es ist vorgesehen, die Strecke im Abschnitt zwischen Vorsfelde und Wustermark durchgängig zu elektrifizieren. Zudem soll zwischen dem Abzweig Ribbeck und dem Abzweig Bamme ein drittes Gleis errichten werden. Derzeit befinden sich dort nur zwei Streckengleise, die sich die Züge des Güter-, Regional- und Fernverkehrs teilen müssen.

Für weitere Informationen zu dieser Strecke verweisen wir auf den Infoseite zur Hannover – Berlin (Lehrter Stammbahn) der DB InfraGO AG

Die Anhalter Bahn zwischen Berlin und Halle/ Leipzig ist einer der wichtigsten Fernverkehrskorridore Deutschlands. Der Ausbaubedarf richtet sich dort primär nach den Erfordernissen des Fernverkehrs. Die entsprechenden Bedarfe werden im Rahmen der Untersuchungen für den sogenannten Deutschland-Takt ermittelt.

Für weitere Informationen zu dieser Strecke verweisen wir auf den Artikel zum Deutschland-Takt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Ausbau der Stettiner Bahn Berlin – Angermünde – Stralsund ist in den „Vordringlichen Bedarf“ der Bundesverkehrswegeplanung aufgenommen worden und verfügt damit bereits über eine gesicherte Finanzierungsperspektive.

Darüber hinaus wird innerhalb des Projektes i2030 auf der Stettiner Bahn untersucht, mit welchem infrastrukturellen Aufwand eine Verlängerung des 10-min-Taktes der S-Bahn bis Bernau möglich ist.

Der Korridor „Nordbahn/ Heidekrautbahn“ ist innerhalb des Projektes bereits in seiner Namensgebung bewusst offen gehalten worden, da zum Zeitpunkt der Projektinitiierung noch keine Klarheit über die Aufnahme der Nordbahn in den Vordringlichen Bedarf des BVWP herrschte. Im Nov. 2019 hat der Bund diese Frage abschlägig beschieden. Die vier Projektpartner haben sich daraufhin verständigt, den Vollausbau der Nordbahn im Rahmen von i2030 nicht nochmals zu betrachten. Dies ist insbesondere darin begründet, dass die Strecke primär dem überregionalen Fernverkehr zwischen Berlin und der Ostseeküste dienen würde, dessen kostenintensiver Wiederaufbau zuständigkeitshalber durch den Bund als Eigentümer der DB InfraGO AG zu finanzieren wäre.  

Ein bedarfsgerechter, den regionalen Verkehrsbedürfnissen dienender abschnittsweiser Ausbau der Nordbahn wird hingegen weiterhin im Rahmen des Projektes i2030 ergebnisoffen untersucht. Für den Fall der Direkteinbindung des Prignitzexpress von Hennigsdorf über Berlin-Tegel nach Berlin Gesundbrunnen wäre ein Ausbau der Nordbahn zwischen Berlin-Schönholz und Bornholmer Str., für den Fall der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn nebst Einbindung nach Berlin Gesundbrunnen ein Ausbau zwischen Berlin-Wilhelmsruh und Bornholmer Str. erforderlich. Die Möglichkeit eines späteren Vollausbaus der Nordbahn durch den Bund soll bei diesen Planungen auch weiterhin berücksichtigt werden. Des Weiteren werden im Rahmen von i2030 Möglichkeiten untersucht, den Bf Birkenwerder (b Bln) dahingehend umzugestalten, dass die RB20 nicht mehr am S-Bahnsteig, sondern an einem separaten Regionalbahnsteig halten kann. Dies würde zu einer Verringerung der fahrplanseitigen und energetischen Abhängigkeiten führen. Im Teilprojekt „Engpassbeseitigung S-Bahnnetz“ wird zudem geprüft, mit welchem baulichen und finanziellen Aufwand eine Taktverdichtung der S-Bahnlinie S1 zwischen Frohnau und Oranienburg zu einem 10-min-Takt möglich ist. Dem Fern- und Regionalverkehr zwischen Berlin Gesundbrunnen und Oranienburg steht weiterhin die vorhandene Strecke über das Karower Kreuz und den Berliner Außenring zur Verfügung.

Im Rahmen der Landesförderung für Investitionen für den Öffentlichen Nahverkehr des Landes Brandenburg wurde bereits der Haltepunkt Blumberg-Rehhahn neu errichtet und die Strecke für eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgebaut. Innerhalb des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes zur Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen Stationen wurden fast alle Bahnsteige barrierefrei neugebaut. So konnte die Attraktivität der Strecke in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesteigert werden. Entsprechend den Zielen des Landesnahverkehrsplans 2018 werden aktuell die notwendigen infrastrukturellen Ergänzungen für die Umsetzung einer Taktverdichtung auf dieser Strecke untersucht.

Der Ausbau der Wetzlarer Bahn auf 160 km/h ist im VBB-Gebiet bereits weitestgehend abgeschlossen, sodass hier kein gesonderter Handlungsbedarf innerhalb des Projektes i2030 besteht.

Der Ausbau des Abschnittes Beelitz Stadt – Jüterbog für eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 100 km/h und die Erneuerung der Bahnsteige ist bereits abgeschlossen. Die für die Herstellung der Direktverbindung von Potsdam nach Jüterbog erforderliche Wiederherstellung der Brücke über die Wetzlarer Bahn zwischen Ferch-Lienewitz und Beelitz Stadt ist durch den Einsatz von Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV, Anlage 8.7) ebenfalls bereits gesichert. Die Brücke soll voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Betrieb genommen werden.

Aktuell erarbeiten die Projektpartner eine Entscheidungslogik zur stufenweisen und argumentationsgestützten Reduktion von Untersuchungsvarianten. Darüber hinaus ist eine Metropolstudie in Arbeit, die u.a. die regionalen und überregionalen Wechselwirkungen der i2030-Teilprojekte beurteilt und bewertet. Hieraus ergeben sich Rückschlüsse auf die Variantenauswahl.

Die Bestellungen richten sich nach den Zielen der Nahverkehrspläne der Länder Berlin und Brandenburg sowie der dann vorliegenden Nachfragesituation und Fahrgastprognose im Rahmen der Ausschreibungen beziehungsweise der Nachsteuerungsmöglichkeiten in bestehenden Verkehrsverträgen.

Seit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung im Oktober 2017 finden im Abstand von etwa sechs Monaten die Lenkungskreise für i2030 statt. An den Terminen nehmen aktuell Guido Beermann (CDU) – Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg / Manja Schreiner – Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt / Ute Bonde – Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg sowie Ingrid Felipe, Renado Kropp und Alexander Kaczmarek – Führungsebene der Deutschen Bahn AG teil. Begleitet werden sie von der Leitungsebene der zuständigen Fachabteilung. Weiterhin nehmen Vertreter der Gebietskörperschaften teil: Ralf Reinhardt – Landkreis Ostprignitz-Ruppin) als Vertreter für Brandenburg sowie wechselnde Bezirksbürgermeister:innen als Vertreter:innen für Berlin.

Vorhabenträger der i2030-Infrastrukturprojekte sind die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der Deutschen Bahn AG, im Fall der Heidekrautbahn die Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) und bei der S-Bahn-Verlängerung zur Falkenseer Chaussee die Havelländische Eisenbahn AG (HVLE). Ihnen obliegt im Rahmen der jeweils laufenden Leistungsphasen nach HOAI die Beauftragung Dritter. Von dieser Möglichkeit wird mitunter auch für die Erstellung von Trassierungsstudien Gebrauch gemacht und in diesem Rahmen externe Planungsbüros beauftragt.

Leistungen wie eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen werden dagegen in der Regel durch Fachpersonal der EIU selbst durchgeführt. Flankierend werden nach Bedarf weitere Studien durchgeführt und dafür externe Dienstleister beauftragt. So wurde zum Beispiel im Korridor der Potsdamer Stammbahn unter der Koordinierung des VBB eine Studie zur Anpassung des Buskonzeptes durchgeführt, um die Verkehrsbeziehungen zwischen Bus und Bahn in den betroffenen Gemeinden Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf für die Zukunft optimal zu gestalten.

Unter der Koordinierung des VBB wurde zudem ein Gutachter beauftragt, um Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) für die i2030-Teilprojekte durchzuführen. Hierbei soll die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Infrastrukturmaßnahmen gegenüber dem Bund nachgewiesen werden, um Fördergelder für die Umsetzung erhalten zu können. Als erstes wird die vorläufige NKU für die Stammstrecke der Heidekrautbahn fertiggestellt. Mit der Untersuchung weiterer Teilprojekte wurde in 2021 begonnen (Artikel dazu im Projekttagebuch).

Bevor Infrastrukturprojekte auf die Schiene realisiert und gebaut werden können, müssen umfangreiche Planungen durchgeführt werden. Dafür werden unterschiedliche Planungsphasen durchlaufen, deren Detailgrad von Phase zu Phase ansteigt. Neben der Planung eines solchen Projektes muss auch die Finanzierung gewährleistet werden. Infrastrukturprojekte werden unter anderem von öffentlichen Mitteln finanziert. Damit eine Finanzierung mit Bundesmitteln unterstützt werden kann, muss eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden und nachweisen, dass ein Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzen mit sich bringt. Um die Nutzen mit den Kosten vergleichen zu können, müssen die verschiedenen Effekte betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem: Reisezeit, Nachfrage und Einnahmen, Pkw-Betriebskosten, ÖPNV-Betriebskosten, Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, CO2-Emissionen sowie Lärmbelastung. Als Grundlage für die Untersuchungen werden Prognosen von zukünftigen Einwohner- und Pendlerzahlen genutzt. Bei einer positiven NKU kann eine Förderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz beim Bundesverkehrsministerium (BMDV) beantragt werden.

Umfassende Informationen und veröffentlichte Ergebnisse finden Sie hier.

Die Schieneninfrastruktur in Berlin und Brandenburg muss wachsen. Dafür bedarf es einer weitergehenden Engpassbeseitigung im bestehenden Schienennetz. Um diese Ziele beschleunigt umzusetzen, haben die Länder Berlin und Brandenburg unter Beteiligung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beim regionalen Bahngipfel im Juni 2022 das Konzept „Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung Eisenbahnknoten Berlin“ ins Leben gerufen. 

In diesem Konzept sind verschiedene Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Engpässe in den kommenden Jahren beseitigt werden sollen. Sie gehen teils deutlich über die definierten Teilprojekte von i2030 hinaus:

Folgende Strecken sind bereits im Bundesverkehrswegeplan verankert und befinden sich im Bau bzw. in der Planungsphase:

  • Dresdner Bahn
  • Ausbaustrecke Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin)
  • Lehrter Stammstrecke / Ausbaustrecke Hannover – Berlin

Weitere Ausbaumaßnahmen: „Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung Eisenbahnknoten Berlin“, die in der neuen Task Force mit dem Bund besprochen werden (siehe Grafik):

  1. Elektrifizierung Prignitz-Express
  2. Kapazitätssteigerung Berliner Innenring
  3. Ausbau Berliner Außenring
  4. Ostbahn (Berlin-Küstrin-Kietz)
  5. Nordbahn (Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf)
  6. Anhalter Bahn (Südkreuz – Ludwigsfelde)

Kapazitätssteigerungen im Bestand, z.B. durch ETCS:

  • Berliner Stadtbahn
  • Nord-Süd-Tunnel

In der dafür gebildeten Taskforce geht es darum gemeinsam mit dem Bund und der Deutschen Bahn eine Priorisierung der Ausbaufinanzierungen für die auszubauenden Korridore und das S-Bahnnetz langfristig zu sichern. Zusammenkünfte der Partner finden regelmäßig statt. 

Voraussetzung für die Realisierung sind die Einordnung der Projekte in den Bundesverkehrswegeplan sowie die Nutzung der Fördermöglichkeiten des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG).

Der Bahngipfel Berlin-Brandenburg wird jährlich fortgesetzt.